Kundeninformation Energiepreisbremsen
Energiepreisbremsen

Strompreisbremse

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Gaspreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Kundeninformation Energiepreisbremsen – Strom und Gas
 

Nachdem die Bundesregierung den Abschlag für Gas im Dezember 2022 übernommen hat, wurden für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die sogenannten Energiepreisbremsen zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet. Diese werden aus Mitteln des Bundes finanziert und gelten vorerst von Januar bis Dezember 2023. Eventuell wird seitens der Regierung eine Verlängerung bis März/April 2024 geplant.


Die Energiepreisbremsen gelten für alle Kunden, unabhängig davon, ob Sie Sondervertragskunde, Ersatz- oder Grundversorgungskunde sind.


Die Energiepreisbremsen treten erst im März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Erst im März werden Ihnen daher die Entlastungsbeträge - natürlich auch rückwirkend für Januar und Februar 2023, falls berechtigt - angerechnet bzw. gutgeschrieben. Die Entlastungen müssen dabei aufgrund gesetzlicher Regelungen zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung ausgewiesen werden.


Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern:
Schnellstmöglich informieren wir Sie individuell und schriftlich über die Höhe Ihrer Entlastung und somit die Anpassung Ihrer Abschlags- und Vorauszahlungen.


Energiesparen bleibt weiterhin wichtig:
Trotz der Preisbremsen lohnt es sich Gas, Wärme und Strom einzusparen, weil nur ein Teil des Vorjahresverbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde Gas, Wärme oder Strom über diesen Anteil hinaus müssen Sie den regulären Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag bezahlen. Jede eingesparte Kilowattstunde hingegen ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.


Hinweis:
Die Umsetzung der Soforthilfe und der Preisbremsen bedeutet für alle in der Branche und somit auch für uns als Stadtwerke Haan einen erheblichen Mehraufwand. Wir geben jedoch alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren.


Wir bitten um Verständnis, dass es in Einzelfällen in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen kann. Diese werden selbstverständlich schnellstmöglich korrigiert. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall am besten per E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer.