24-Stunden-Lieferantenwechsel

Wichtige Gesetzesänderung in der Sparte Strom


Melden Sie Ihren Ein- oder Auszug im Voraus

Ab dem 6. Juni gelten neue gesetzliche Regelungen für Ein- und Auszugsmeldungen. Kund*innen müssen ihren Energieversorger rechtzeitig informieren, da rückwirkende Anmeldungen oder Abmeldungen künftig nicht mehr zulässig sind. Die gesetzlichen Mindestfristen sind:
Mindestens 10 Werktage vor dem Umzug.
Falls diese Fristen nicht eingehalten werden, kann es zu Verzögerungen oder unnötigen Kosten kommen.


Warum ist das so wichtig?

Bei einem Einzug:
Nur wenn Sie uns mindestens 10 Werktage im Voraus Ihren Einzug mitteilen und Ihre MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) angeben, können wir sicherstellen, dass Sie zuverlässig mit Strom versorgt werden.


Bei einem Auszug:
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag abgerechnet wird – obwohl Sie bereits ausgezogen sind. Dies kann unnötige Kosten verursachen.

 

Was brauchen wir von Ihnen?

Damit wir Ihren Ein- oder Auszug schnell und gesetzeskonform bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen:
•    Ihre Kundennummer (sofern verfügbar).
•    Ihre neue Adresse oder die Adresse, aus der Sie ausziehen.
•    Das genaue Ein- oder Auszugsdatum.
•    Bei Auszug: Angaben zu Ihrem Vermieter, Eigentümer oder der Hausverwaltung.
•    Den aktuellen Zählerstand.
•    Ihre MaLo-ID bei einem Einzug (falls bekannt).

So melden Sie Ihren Umzug
•    Online: Über unser Kundenportal.
•    Vor Ort: Besuchen Sie uns in unserem Kundenzentrum.

 

FAQ 24-Stunden-Lieferantenwechsel

 

Was ändert sich ab 6. Juni 2025?


Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten inner-halb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite. 


Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

1.    Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neu-en übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.

2.    Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel?
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbrauche-rinnen und Verbraucher.

3.    Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

4.    Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag recht-zeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die ent-sprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag

5.    Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Liefe-ranten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abge-schlossen ist.

6.    Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
Adresse der Verbrauchsstelle
Name des Vertragspartners
Geburtsdatum des Vertragspartners
Ein- oder Auszugsdatum
Zählernummer
Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbrau-cherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

7.    Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?


Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Ener-gielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

 

Erklärvideo: Energiespartipps