Die Dezember-Soforthilfe der Bundesregierung soll Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Gewerbekunden mit Mitteln des Bundes entlasten.
Durch die pragmatische Lösung erhalten Gas- und Wärmekunden im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.
Was bedeutet das für Sie?
Die im Monat Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung müssen Sie nicht bezahlen.
Bei unseren Kunden mit SEPA-Lastschriftmandat werden die im Dezember fälligen Abschläge nicht abgebucht.
Sollten Sie Ihre Abschläge selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie Ihre Zahlung im Dezember einmalig aussetzen.
Falls Sie diese Zahlung trotzdem durchführen, wird diese Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
Dieser Schritt erfolgt automatisch, einen Antrag oder ähnliches müssen Sie nicht einreichen.
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